Bemerkungen zur strafrechtlichen Behandlung der Pädosexualität

Martin Dannecker



1. Zaghafte Annäherung an Rationalität

Es gibt keine Handlungsweise, die stärker tabuiert ist als die Pädosexualität. (1) Pädosexuelle Kontakte setzen, wenn sie bekannt werden, heftige Affekte frei und führen zur sozialen Ausgrenzung der als Verführer Etikettierten. Das gilt heute nicht weniger als vor 15 Jahren. Unter solchen Bedingungen ist es durchaus bemerkenswert, wenn der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform sich darum bemüht hat, auch gegenüber der Pädosexualität eine vergleichsweise rationale Haltung einzunehmen. Abzulesen ist dieser Versuch zu einem distanzierten, nicht nur von Affekten geleiteten Umgang mit dem Phänomen Pädosexualität an dem vom Sonderausschuß vorgelegten Fragenkatalog zur Anhörung von Sachverständigen. Die eingeladenen Experten wurden nicht nur zu sozialethischen Stellungnahmen aufgefordert. Vielmehr sollten sie, empirisch begründet, auch zu folgenden Fragen sich äußern:
   „Welche Wirkungen sind bei einem Kind (bis zu 14 Jahren) von
   a) sexuellen Handlungen eines anderen an dem Kind oder vor dem Kind,
   b) dem Strafverfahren wegen eines solchen Vorgangs zu erwarten? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines dauernden Schadens?” (2)
   Solchen Fragen fehlt das geläufige Moralisieren im Umgang mit der Pädosexualität. Sie bewegen sich, da sie im Kern auf die Überprüfung eines definierten Schutzgutes, nämlich der „ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern” abzielen, innerhalb der von der modernen Rechtsgutlehre geforderten Rationalität. Ausgegangen wird dabei von einer generalisierten Traumatheorie, die pädosexuellen Handlungen eine so intensive Wirkung auf die kindliche Psyche unterstellt, daß es ihr unmöglich ist, die auf sie einströmenden Reize adäquat zu verarbeiten, was zu Störungen der sexuellen und psychischen Entwicklung führt.


2. Traumata

Als Trauma kann ein einmaliges, plötzliches Ereignis fungieren. Auch ein einmaliger, flüchtiger und oberflächlicher pädosexueller Kontakt kann traumatisierend wirken. Diese Wirkung könnte allein durch die plötzliche Sexualisierung der Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind auftreten, wobei die konkrete sexuelle Handlung relativ nebensächlich ist. Es können aber auch mehrere, für sich allein genommen jeweils bewältigbare Ereignisse sich in ihrer Wirkung zu einem Trauma summieren, wobei hier der Beziehungsmodus, in den die Ereignisse eingebettet sind, entscheidend für die traumatische Wirkung sein kann. Welchen Stellenwert die Sexualität innerhalb einer pädophilen Beziehung auch immer haben mag: Eingebettet ist die Sexualität in eine Beziehung, in der ein strukturelles Machtgefälle herrscht und in der nicht nur die psychosexuelle, sondern auch die physische Entwicklung des Kindes hinter der des Erwachsenen zurückbleibt. Diese Bedingungen können traumatisierend wirken, auch dann, wenn die sexuelle Handlung rücksichtsvoll und ohne erkennbare äußere Gewalt durchgesetzt wird.
   Solche Vorstellungen stimmen mit der gängigen Traumalehre überein. Sie auf die Pädosexualität anzuwenden, ist deshalb naheliegend, weil es völlig unbestreitbar ist,
   a) daß es traumatisch wirkende Ereignisse gibt,
   b) daß die Kindheit, wegen des bei Kindern noch unvollkommen entwickelten Abwehrsystems, eine Phase ist, in der es besonders leicht zu Traumatisierungen kommen kann,
   c) daß eine sexuelle Handlung an einem Kind das exogene Ereignis sein kann, das ein Trauma hinterläßt.
   Klinische Studien haben das immer wieder zeigen können. Nun sind aber Erkenntnisse, die aus der klinischen Erfahrung stammen, beispielsweise Einsichten aus langjährigen psychoanalytischen Behandlungen, nicht ohne weiteres auf das jeweilige Gesamtphänomen zu übertragen. Die psychoanalytische Klinik hat es immer mit einer hochspezifischen Situation zu tun, in der ein ganz bestimmtes Subjekt mit einer individuellen Lebensgeschichte im Zentrum steht. Stellt sich im Verlaufe einer psychotherapeutischen Behandlung ein exogenes Ereignis als das Moment heraus, das psychische und sexuelle Störungen determinierte, kann dieses Ereignis zwar für das behandelte Subjekt als traumatisches qualifiziert werden, Verallgemeinerungen können daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Auch diese Einsicht verdankt sich der klinischen Erfahrung, denn es hat sich gezeigt, daß ein in seinen äußeren Merkmalen übereinstimmendes Ereignis, beispielsweise die Verführung eines Kindes durch einen Erwachsenen, völlig unterschiedliche Auswirkungen haben kann. In einem Fall kann eine Verführung schwere psychische Konflikte auslösen; im anderen Fall kann sie jedoch in einer Weise verarbeitet werden, daß es unangebracht wäre, sie als ein traumatisches Ereignis zu qualifizieren.
   Demzufolge scheint es unmöglich zu sein, die Kategorie Trauma generalisierend zu benutzen. Das trifft in dieser Schärfe jedoch nicht zu, wenigstens dann nicht, wenn klar bleibt, welchen Status die Kategorie Trauma normalerweise hat, wenn wir sie generalisierend benutzen. Benutzen wir die Kategorie Trauma in generalisierender Weise, dann hat sie ganz entgegen dem Anschein keine erklärende, sondern lediglich eine deskriptiv-heuristische Funktion. Als solche verwenden wir sie für Ereignisse und Situationen, von denen wir, gewissermaßen aus einem Vorwissen heraus, annehmen, daß ihnen ein hohes Konfliktpotential inhärent ist. Wenden wir die Kategorie Trauma in diesem Sinne auf bestimmte Ereignisse und Situationen an, werden wir gleichsam aufgefordert, immer dann in genauere Untersuchungen einzutreten, wenn ein entsprechendes Ereignis stattgefunden hat und bekanntgeworden ist. Stell es sich danach heraus, daß ein so verstandenes Ereignis tatsächlich psychische Einschränkungen und Störungen determinierte, dann gewinnt, wenn auch vorerst nur für den genau untersuchten Einzelfall, die Kategorie Trauma einen erklärenden Status. Sollte sich bei wiederholten Untersuchungen zeigen, daß ein bestimmtes Ereignis häufig und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit psychische Schäden determiniert, also als Trauma fungiert, dann wäre es berechtigt, gegenüber der Gesamtheit der definierten Ereignisse den Begriff Trauma als erklärenden anzuwenden. Das würde nicht ohne Auswirkungen auf die gesellschaftliche Praxis bleiben. Diese wäre dann in einer Weise zu verändern, daß den Subjekten traumatische Ereignisse erspart bleiben. Über die dafür geeigneten Instrumentarien kann man selbstverständlich streiten. Solange dem Gesetz eine generelle Schutzfunktion noch unterstellt werden kann, wird man die Kriminalisierung der entsprechenden Handlung als Mittel hierfür nicht ausschließen können.
   Mit dem zuletzt Gesagten dürfte die Relevanz der etwas umständlich klingenden Erläuterungen zur Kategorie Trauma für die strafrechtliche Diskussion des § 176 deutlich geworden sein. Der § 176 sanktioniert ein Verhalten, demgegenüber eine starke Neigung besteht, als gewiß zu unterstellen, was doch außerordentlich vage ist: die Schädigung der Kinder. Das drückt sich darin aus, daß im Zusammenhang pädosexueller Handlungen die Kategorie Trauma ungeprüft als erklärende benutzt wird.
   Daß der Sonderausschuß sich besann und die Kategorie Trauma in eine hypothetische transformierte, was durch die Fragen an die Sachverständigen geschah, ist bedeutungsvoll, jedenfalls dann, wenn man die Sachverständigenanhörung ernst nimmt. Er hat damit nicht nur riskiert, daß sich die Kategorie Trauma als hypothetisch bestätigt, sondern überdies auch, daß sich die den pädosexuellen Kontakten supponierten Schäden nicht nachweisen lassen. Ein solches Resultat wäre aber nicht weniger relevant für die gesellschaftliche Praxis als das oben erwähnte. Es würde verlangen, auf die generelle Kriminalisierung der Pädosexualität zu verzichten, sofern diese mit dem Schutz vor traumatischen Erlebnissen begründet wird.


3. Sachverständigenanhörung

Ob die Vorschläge des Sonderausschusses zur strafrechtlichen Behandlung pädosexueller Kontakte und die seit der Strafrechtsreform gültige Fassung des § 176 solchen Überlegungen standhalten, kann nur durch eine Konfrontation mit den Antworten der Sachverständigen auf die zitierten Fragen überprüft werden. Im folgenden werden deshalb die prägnantesten Einsichten zur Wirkung pädosexueller Kontakte auf Kinder aus der Anhörung des Jahres 1970 wiedergegeben:

   „Die Annahme einer regelmäßigen Entwicklungsbeeinträchtigung durch frühzeitige Aufnahme heterosexueller Kontakte läßt sich wissenschaftlich nicht begründen.” (Schönfelder) (3)
   „Nach unseren zahlenmäßig allerdings schlecht zu erfassenden Erfahrungen, resultieren Spätschäden, zumindest bei den nichtaggressiven Fällen, viel weniger aus der Tat als aus dem eng damit verbundenen Schuldgefühl, das viele Kinder nach der Tat belastet, und dieses hängt wiederum von der Reaktion der Umwelt, von der Einstellung zur Tat und zum Täter und von der Einstellung zur Sexualität ab. So kann festgestellt werden, daß das Entstehen oder Nichtentstehen eines Dauerschadens bei nichtgewaltsamen Sexualdelikten an Kindern kaum von dem sexuellen Delikt abhängen kann, sondern ausschließlich von der Reaktion der Erzieher, vom Milieu und von der Umgebungsreaktion.” (Lemp) (4)
   „Zusammenfassend ist zu betonen, daß es nicht eigentlich das sexuelle Trauma — die Belastung, die Reizung der kindlichen Genitalien, die Exhibition vor ihm und ähnliches — ist, das sich seelisch krankmachend auswirkt: das ist nur vielmehr ein Teil des Geschehnisses. Der andere besteht darin, daß das gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Eltern oder Beziehungspersonen elterlicher Funktion und dem Kind, die Aufklärung des Kindes und damit seine Beruhigung verhindert ... Eine gute affektive Eltern-Kind-Beziehung immunisiert gegen Erlebnisse, die für das Kind unzeitgemäß sind, weshalb man eine solche Verführungssituation niemals ohne die Untersuchung der Umwelt, z.B. der Einstellung der Eltern zur Sexualität, beurteilen kann.” (Mitscherlich) (5)
   „Bei Katamnesen werden meist kaum noch psychische Wirkungen festgestellt, bei Einzelfallstudien werden gelegentlich Sexualhandlungen aus der Kindheit für psychische Störungen ursächlich angesehen ... Die psychischen Reaktionen, die zu anhaltenden Störungen geführt haben, höchst selten lediglich aus einer Ursache erklärt werden können und gleichzeitig die Frage der akuten und dauernden Wirkungen zu klären ist, dürfte es nur in seltenen Fällen möglich sein, psychische Dauerwirkungen als direkte Folge von sexuellen Handlungen zu prognostizieren.” (Groffmann) (6)
   „Übereinstimmend wird in der Literatur festgehalten, daß zumindest eine lineare Kausalität zwischen solchen Erlebnissen und einer Fehlentwicklung der Persönlichkeit nicht besteht. Die Autoren empirischer Untersuchungen konstatieren darüber hinaus, daß Dauerschäden nicht zu beobachten sind; wenn sich Kinder später fehlentwickeln, wird das sexuelle Trauma bereits als Symptom einer Fehlentwicklung und nicht als deren Ursache gewertet. Ein gesundes Kind in einer intakten Umgebung verarbeitet nichtgewalttätige sexuelle Erlebnisse mit Erwachsenen ohne negative Dauerfolgen.” (Schorsch) (7)
   „Es scheint unzweifelhaft, daß in Einzelfällen vorübergehende Schlaflosigkeit, neurotische Fehlhaltungen und soziale Anpassungsstörungen resultieren ... Man wird ... wirklich ernsthafte Dauerschäden durch kindliche Sexualerlebnisse, aber konsequenterweise auch solche durch wiederholte Vernehmungen anläßlich eines Strafverfahrens, als geringfügig und wenig nachhaltig ansehen müssen und jedenfalls mit dieser Argumentation die verschiedenen Schutzalter, ja letztendlich den gesamten Jugendschutz nicht begründen können.” (Wille) (8)
   „Sexuelle Handlungen eines Erwachsenen an einem oder vor einem Kind bewirken, wenn sie ohne Bedrohung und Gewaltanwendung ablaufen, wenn sie im Gegenteil vielleicht gar mit zärtlichen Gesten und Schmeicheleien übertönt sind, an sich keine irgendwie nennenswerten Schäden und haben keine Dauerwirkungen bei einem normal entwickelten Kind. ... Alle Untersuchungen deuten darauf hin, daß die Zahl der Kinder, die durch das Ereignis als solches — ich meine jetzt, ohne stärkere Gewalteinwirkung — auf die Dauer geschädigt werden, ungewöhnlich klein ist, wenn sich überhaupt ein Schaden nachweisen läßt.” (Hallermann) (9)
   „Die Wahrscheinlichkeit eines dauernden Schadens ... ist nach meiner Auffassung ... sehr vorsichtig einzuschätzen. Wenn wir unser nach sehr vielen Gesichtspunkten durchuntersuchtes und nachuntersuchtes Forschungsgut übersehen, müssen wir sagen, daß von den 25% Folgen bei Mädchen etwa 4 bis 10% — wobei ich mehr nach 10% hin tendieren möchte — dauernde Schäden gezeigt haben; bei den 35% Knaben mit vorübergehenden Folgen waren es bis zu 4 oder 6%.” (Nau) (10)

   Jene Sachverständige, die selber empirische Untersuchungen durchgeführt bzw. auf empirische Literatur rekurriert haben, konnten die geläufige Auffassung über die Schädlichkeit pädosexueller Kontakte also nicht bestätigen. Ihren Erkenntnissen zufolge führen gewaltfreie pädosexuelle Handlungen als solche bei Kindern in der Regel nicht zu einem so schweren Trauma, daß deren psychische bzw. sexuelle Integrität dauernd geschädigt wird. Es kann zwar zu vorübergehenden Reaktionen kommen, diese aber führen normalerweise nicht zu schweren Entwicklungsstörungen.
   Es ist dem Sonderausschuß selbstverständlich nicht verborgen geblieben, daß durch diese Äußerungen die Legitimation der generellen Pönalisierung pädosexueller Kontakte außerordentlich brüchig wurde. Noch unter dem unmittelbaren Eindruck der vorgetragenen Erkenntnisse kam es in der 30. Sitzung des Sonderausschusses zu einem Dialog zwischen einem seiner Mitglieder und dem Sachverständigen Hanack, in dem das sich abzeichnende Begründungsdilemma thematisiert wurde. Fragend stellte der Abgeordnete Schlee, ein Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fest: „Nun haben wir aber gestern und vorgestern wiederholt gehört, daß die Pornographie auf Kinder und Jugendliche eigentlich nicht schädlich wirke, und wir haben auch wiederholt gehört, daß sexuelle Handlungen an Kindern nicht eigentlich das Schädigende sind. Das Schädigende sei meist eigentlich das spätere Strafverfahren. Dann wäre aber für uns im Ausschuß die Konsequenz, daß wir die Pornographie über die Vorlage des Ministeriums hinaus freigeben müßten. Es wäre auch vielleicht die weitere Konsequenz, daß wir den § 176 Abs. 1, Nr. 3, unzüchtige Handlungen — heißt es hier noch — mit Personen unter 14 Jahren oder ähnliche Vorschriften streichen müßten.” (Hervorhebung M. D.) (11, 12) Darauf antwortet der Sachverständige Hanack:Die ... Frage, die Sie gestellt haben, ist höchst ernst. Wenn es wirklich so sein sollte, daß die Pornographie nicht sozialschädlich ist, wäre es konsequent, sie aus dem Kriminalstrafrecht herauszunehmen. Das gleiche müßte auch bei geringfügig wirkenden Handlungen an Kindern gelten.” (Hervorhebung M. D.) (13)


4. Die Entscheidung des Sonderausschusses

Trotz der artikulierten Zweifel an der Legitimität der weiteren Aufrechterhaltung der generellen Pönalisierung hat sich der Sonderausschuß schließlich doch dazu entschlossen, an der Pönalisierung festzuhalten und bei Kindern unter 14 Jahren weiterhin „von einer Beeinträchtigung ihrer Gesamtentwicklung durch sexuelle Handlungen” (14) auszugehen. Eine auch nur annähernd zufriedenstellende Begründung dieser Entscheidung ist in dem Bericht des Sonderausschusses nicht zu finden. Der Sonderausschuß wollte offenbar den Schein von Rationalität wahren und hielt an dem definierten Schutzgut des § 176 StGB, der ungestörten sexuellen Entwicklung, fest. Gleichzeitig setzte er sich jedoch über die Aussagen der Experten hierzu hinweg, die im Kern besagen, daß die sexuelle Entwicklung eines Kindes durch gewaltlose pädosexuelle Erlebnisse normalerweise nicht gestört wird.
   Nun läßt uns der Sonderausschuß aber nicht ohne Hinweis auf die möglichen Motive seiner widersprüchlichen Entscheidung. Er versäumt es nämlich nicht, daran zu erinnern, daß „sexuelle Handlungen an oder vor Kindern ... zu den Straftaten (gehören), auf welche die Öffentlichkeit mit besonderer Empörung und mit Abscheu reagiert”. (15) Das ist zwar eine durchaus zutreffende Beschreibung des kollektiven emotionalen Umgangs mit der Pädosexualität. Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Ausschusses muß man sich allerdings fragen, ob diese antipädosexuellen Affekte den Entscheidungsprozeß nicht außerordentlich wirkungsvoll beeinflußt haben. Das könnte von zwei Seiten aus geschehen sein. Wenn die antipädosexuellen Affekte tatsächlich kollektiv verbreitet sind, muß es auch dem Individuum schwerfallen, sich diesen Affekten zu widersetzen. Das gilt indes auch für den Gesetzgeber, der ja kein Abstraktum ist. Er setzt sich vielmehr aus Individuen zusammen, die, wie andere auch, affektiv reagieren. Andererseits sind die den gesetzgebenden Körperschaften angehörenden Individuen Personen, von denen politisches Gespür bei der Behandlung heikler Gegenstände erwartet wird. Gegenstände aber, die, wie die Pädosexualität, in hohem Grade mit negativen Affekten besetzt sind, werden anfällig für einen opportunistischen, wenn nicht gar demagogischen Gebrauch. Wie dem auch sei: Der Versuch des Sonderausschusses, auch mit der Pädosexualität rational umzugehen, ist schließlich gescheitert, was insbesondere an der Dürftigkeit seiner Argumente für die Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Pönalisierung abzulesen ist.


5. Tendenzen der Forschung

Mit einer gewissen Berechtigung läßt sich gegen die damals vorgetragenen katamnestischen Ergebnisse ebenso wie gegen die inzwischen vorgelegten Resultate zur Schädlichkeit pädosexueller Kontakte einwenden, die angewandten Untersuchungsinstrumente seien zu grob, um eventuelle psychische und sexuelle Beeinträchtigungen kurz- oder langfristiger Dauer adäquat zu erfassen. Solche Einwände gelten insbesondere gegen jene Untersuchungen, die im Wortsinne oberflächig sind, weil sie ausschließlich bewußtseinspsychologisch vorgehen. Manche der katamnestischen Untersuchungen sind überdies methodisch wenig ausgefeilt. Trotz dieser Einwände sind die Resultate der katamnestischen Untersuchungen nicht einfach unerheblich. Wenn nämlich ein Kind pädosexuelle Kontakte allemal traumatisch erleben würde, dann müßten sich zumindest Spuren des Traumas auch mit vergleichsweise groben Untersuchungsinstrumenten nachweisen lassen. Außerdem sind auch die gröberen katamnestischen Untersuchungen, verglichen mit jenen Studien oder Stellungnahmen, in denen Schädigungen entweder behauptet oder supponiert werden, methodisch geradezu subtil angelegt. Bei der letzteren fehlt es nicht nur häufig an empirischer Beweisführung für die aufgestellten Behauptungen, sondern sie sind überdies argumentativ auch noch außerordentlich dürftig.
   Diese qualitative Differenz hat ihren Grund im herrschenden sozialpsychologischen Klima. Während den katamnestischen Untersuchungen eine methodische Sorgfalt geradezu aufgezwungen wird, was beispielsweise an der Studie über „Sexualität, Gewalt und psychische Folgen” abzulesen ist, die Baurmann vorgelegt hat (16), brauchen jene, die mit dem Strom schwimmen, sich derlei Mühen nicht zu unterwerfen. Schon die Entscheidung, mit welchem methodischen Instrumentarium auch immer, zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Auftreten eines pädosexuellen Kontaktes die Wirkung dieses Ereignisses auf die Psyche des Kindes zu erforschen, ist ja von Zweifeln motiviert und insoweit ein Bruch mit der herrschenden Meinung, der nur unverdächtig ist, wer an dem Diktum „Sexuelle Handlungen eines anderen am Kind oder vor einem Kind stören die Sexualreifung” (17) festhält. Wer sich aber Zweifel erlaubt und diese gar empirisch belegen möchte, muß schon sorgfältig vorgehen, um nicht in den Verdacht zu geraten, selber ein Kinderschänder oder doch ein Freund der Kinderschänder zu sein.
   In einem solchen Klima fällt es nicht nur Mitgliedern politischer Parteien schwer, die Tendenzen katamnestischer Untersuchungen zu akzeptieren. Auch Wissenschaftler halten lieber an der Vermutung fest, pädosexuelle Erfahrungen seien für Kinder allemal schädlich und zerstörerisch: „Es wurde argumentiert, daß die traumatischen Konsequenzen einer sexuellen Beziehung zwischen einem Kind und einem seiner Eltern bisher nicht überprüft bzw. wirklich bestätigt wurden. Trotzdem ist es wichtig, daran festzuhalten, daß das Fehlen eines zweifelsfreien Nachweises von Schäden in keiner Hinsicht die Annahme oder Phantasie unterstützen, sexuelle Erlebnisse in der frühen Kindheit, insbesondere Inzest, seien der Entwicklung förderlich, verstärkten die psychischen Fähigkeiten oder verbesserten die Anpassungsleistungen. Es wäre deshalb im besten Interesse des Kindes anzunehmen, daß solche Erfahrungen tatsächlich schädigend und beeinträchtigend wirken.” (18)
   Ein derartiges Beharren auf der Schädlichkeit pädosexueller Kontakte ist weder mit methodischen Einwänden gegen die vorliegenden katamnestischen Ergebnisse noch mit der zutreffenden Feststellung, „die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Diskussion über Verlauf, Kindesreaktion und Dauerfolgen pädophiler Sexualkontakte (seien) außerordentlich widersprüchlich” (19), zu erklären. Wenn nicht einmal die Widersprüchlichkeit der Forschungsresultate ausgehalten werden kann und stattdessen Zuflucht zu einem Gebilde genommen werden muß, das Adorno einmal eine „angesammelte Vorstellungsmasse” nannte (20), stehen die Chancen für aufklärerisch gemeinte Erkenntnisse schlecht. Gleichwohl müssen sie benannt und wiederholt werden. Ableiten lassen sich aus der bisher vorliegenden Literatur zur Frage der Schäden von pädosexuellen Kontakten (21) die in den folgenden drei Thesen zusammengefaßten Ergebnisse:
   1. Es konnte bisher nicht nachgewiesen werden, daß gewaltlose pädosexuelle Kontakte generell pathogen auf die psychische und sexuelle Organisation der Kinder wirken.
   2. Nichtaggressive pädosexuelle Kontakte wirken häufig nur milde traumatisierend auf die kindliche Psyche.
   3. Die Fähigkeit der kindlichen Psyche, solche milden Traumata ohne dauernde Beeinträchtigung der seelischen und sexuellen Funktion zu verarbeiten, ist größer, als dies allgemein angenommen wird.
   Diese Thesen bedürfen indes einer weiteren Überprüfung, die insbesondere die geschlechtsspezifischen Differenzen der durch pädosexuelle Kontakte „verursachten” Schäden zu berücksichtigen hätte. Baurmann hat in seiner Studie zeigen können, daß weibliche Opfer von angezeigten Sexualkontakten relativ häufiger als männliche geschädigt waren. (22) Auch bei pädosexuellen Kontakten dürften die Folgen für die Mädchen gravierender und häufiger sein als für Jungen. Das hängt jedoch nicht vornehmlich mit dem Erlebnis eines pädosexuellen Kontaktes als solchem zusammen, sondern damit, daß unter denjenigen, die ein gleichgeschlechtliches kindliches Sexualobjekt bevorzugen, sich häufiger Personen befinden, die zu den strukturierten Pädophilen zu rechnen sind. Diese setzen ihre sexuellen Wünsche seltener mit Drohungen und Gewalt durch als Männer, die pädosexuelle Kontakte mit Mädchen haben.


6. Die Ungleichzeitigkeit in der Pädosexualität

Die Pädosexualität ist nicht auf die strafrechtliche Diskussion um den § 176 StGB und die dafür relevante Frage der Schädlichkeit zu reduzieren. In der Sache selbst liegt etwas Prekäres, das auch auf die strafrechtliche Diskussion ausstrahlt und sie so schwierig macht. Das Heikle, das der Pädosexualität anhaftet, wird sofort deutlich, wenn wir versuchen, das Stichwort „sexuelle Selbstbestimmung” auf sie anzuwenden. Es ist üblich, den Kindern die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abzusprechen, „da sie überhaupt nicht in der Lage (seien), sexuell frei zu entscheiden”. (23) Zumeist wird ihre mangelnde Entscheidungsfähigkeit, wie auch von Trube-Becker, damit begründet, daß Kinder nicht „verantwortungsbewußt oder reif genug sind, um rechtswirksam ihre Einwilligung zum Geschlechtsverkehr zu geben”. (24)
   Damit ist aber das Prekäre, das der Pädosexualität anhaftet, nicht in seinem entscheidenden Punkt getroffen. Zwar sind alle pädosexuellen Kontakte von einer prinzipiellen Ungleichzeitigkeit gekennzeichnet. Diese entstehen aber nicht durch das Gefälle in der Fähigkeit, verantwortungsbewußt zu handeln. Diese Ungleichzeitigkeit wird vielmehr durch die sexuelle Entwicklung konstituiert.
   Unter das Stichwort Pädophilie werden, worauf Schorsch unlängst hinwies, außerordentlich vielfältige Phänomene subsumiert. Er zählte folgende Möglichkeiten auf, „wie sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern im gesetzlichen Schutzalter zustandekommen können ...: gegenseitige Liebesbeziehungen; erotisierte pädagogische Beziehungen; gewaltlose Verführung von Kindern durch Erwachsene und von Erwachsenen durch Kinder; gewaltsame, vergewaltigungsähnliche Attacken, Gelegenheitshandlungen von sozial unintegrierten Außenseitern, aber auch andere sexuelle Abweichungen, die mehr oder weniger zufällig an Kindern realisiert werden: Exhibitionisten, die sich vorzugsweise vor Kindern entblößen, sadistische Handlungen, die sich des Kindes bedienen; bei der Fixierung auf kleine Kinder findet sich nicht selten eine Tendenz zur Vergegenständlichung und Partialisierung des kindlichen Körpers mit fetischistischen Zügen etc. Oft sind sexuelle Handlungen mit Kindern Ersatz- und Ausweichhandlungen von nichtdevianten Männern, zu denen besondere Gelegenheiten disponieren.” (25) Ein Phänomen, das in so heterogener Gestalt auftritt, ist schwer unter einen einheitlichen Gesichtspunkt zu bringen. Das einzig Gemeinsame der verschiedenartigen pädosexuellen Handlungsmuster besteht darin, daß der eine Interaktionspartner in der sexuellen Begegnung erwachsen und der andere noch ein Kind ist. Von dieser Ungleichzeitigkeit sind alle pädosexuellen Kontakte durchdrungen, unabhängig von dem setting, in dem sie stattfinden.
   Diese Differenz scheint trivial zu sein, und doch glaube ich, daß sich hinter ihr, betrachtet man sie unter dem Gesichtspunkt der sexuellen Entwicklung, ein qualitatives Moment verbirgt, das, wenn auch zumeist undurchschaut, auch für die emotionalen Irritationen beim Bekanntwerden pädosexueller Kontakte sorgt. Ich möchte deshalb versuchen, diese Differenz nachzuzeichnen, wobei ich das entlang solcher pädosexueller Begegnungen tun werde, bei denen der Erwachsene ein strukturierter Pädophiler ist. (26) Dadurch wird einerseits meine Intention klarer, andererseits sind gerade sexuelle Beziehungen zwischen strukturierten Pädophilen und Kindern in jüngster Zeit häufig als „einvernehmliche Kontakte” dargestellt worden, in die sich weder das Strafrecht noch andere gesellschaftliche Instanzen einzumischen hätten. An der folgenden Darstellung könnte sich dann auch zeigen, ob diese Behauptung einer kritischen Überprüfung standhält.
   Sofern es sich bei pädosexuellen Beziehungen wirklich um solche handelt, die den Namen verdienen, und nicht um solche, die wegen der Willkürlichkeit der gesetzlichen Altersgrenzen zu solchen gemacht werden, gibt es innerhalb der Beziehung ein bedeutsames Altersgefälle. Dieses ist qualitativ dadurch gekennzeichnet, daß der eine Partner (das Kind) sich diesseits der Pubertät und der andere (der Erwachsene) sich jenseits der Pubertät befindet.
   In der Pubertät kommt es bekanntlich zu einer Reihe von charakteristischen Umgestaltungen in der sexuellen Organisation, von denen die Objektfindung für unseren Zusammenhang von zentraler Bedeutung ist. Mit Objektfindung ist hier die erst nach der Pubertät erreichbare Konturierung des sexuellen Objekts gemeint. Zwar werden die entscheidenden Weichen für die spätere Sexualorganisation schon in der frühen Kindheit gestellt. Aber erst nach der Pubertät erwirbt ein Individuum ein Bewußtsein über seine in der Kindheit präformierte Sexualorganisation. Nicht anders verhält es sich mit der Objektgewinnung in der Pubertät, die, genauer gesagt, eine Objektaneignung ist. In der Pubertät wird das präformierte Sexualobjekt sowohl bewußt als auch endgültig zentriert. Mit dieser bewußten Aneignung des sexuellen Objekts wird auch ein wesentliches Stück der sexuellen Identität angeeignet. Das Individuum beginnt sich entlang seines Sexualobjektes als heterosexuell, homosexuell, bisexuell oder pädosexuell etc. wahrzunehmen. Für das Sexualleben ist die bewußte Aneignung eines sexuellen Objekts insofern von Bedeutung, als schon aus den Reizen, die vom Objekt ausgehen, und durch die auf das Objekt zielenden Interessen sexuelle Lust gewonnen werden kann. Voraussetzung für diese Objektlust ist demnach die Aneignung des sexuellen Objekts und dessen Integration ins Bewußtsein.
   In der pädosexuellen Beziehung aber gibt es nur einen Partner mit solchen Voraussetzungen. In ihr fehlt eine Reziprozität der Objekte, weshalb es auch widersinnig ist, die kindliche Sexualität unter dem Blickwinkel der Pädosexualität zu betrachten. Pädosexuell kann nur der Erwachsene sein. Die Kluft, die zwischen Kind und Erwachsenem im Hinblick auf die Konturierung und Strukturierung des sexuellen Objekts herrscht, bringt es notwendig mit sich, daß dem Kind bei einem sexuellen Kontakt das Sexualobjekt sozusagen aufgedrängt wird. Das wird besonders am Anfang einer pädosexuellen Begegnung deutlich. Während das Interesse des Pädosexuellen am Kind von Beginn an auch sexueller Natur ist, kann das beim Kind nicht unterstellt werden. Eindrücklich schildert Brongersma diese Eindimensionalität des sexuellen Interesses, wenn er die Phantasien beschreibt, die spielende Kinder in einem Pädophilen auslösen können: „... es war ein so schönes Mädchen, ein so hübscher Junge dabei, daß ich die Anwandlung spürte, das Kind zu mir zu rufen, um ihm, falls es dazu bereit war, den nackten Körper zu liebkosen und ihm und mir den herrlichsten Genuß zu bereiten.” (27)
   Nicht das Kind, sondern ausschließlich der Erwachsene verspürt einen sexuellen Reiz. Nehmen wir einmal an, der auf diese Weise gereizte Erwachsene gibt seinen Phantasien nach und ruft das Kind zu sich. Nehmen wir ferner an, das Kind folgt dem Ruf des Erwachsenen. Während der letztere bereits sexuelle Lust verspürt und sexuell erregt auf das Eintreffen des Kindes wartet, macht sich das Kind auf den Weg, ohne eine sexuelle Begegnung zu antizipieren. Zwischen dem Erwachsenen und dem Kind herrscht eine Disparität der Wünsche, die nur schwer zu überbrücken ist. Diese Disparität führt dazu, daß der Erwachsene nach dem Eintreffen des Kindes seine sexuellen Wünsche zuerst einmal wieder zurücknehmen muß. Mit großer Anstrengung wird er versuchen, eine Situation herzustellen, die es ihm ermöglicht zu glauben, die Wünsche des Kindes seien mit seinen eigenen kongruent. Dieser Versuch, die schwer überbrückbare Disparität der Wünsche doch zu vereinen, verleiht den pädosexuellen Beziehungen einen ritualisierten und zwanghaften Charakter:

   „Aber was kann denn so ein Kind mit einem Erwachsenen anfangen, und was fängt ein Erwachsener mit einem Kind an? Zunächst ist festzustellen, daß in einer pädophilen Beziehung — genau wie in jeder anderen Freundschaftsbeziehung, ob sie nun heterosexuell oder homosexuell oder eben pädophil ist — das freundschaftliche Verhältnis zueinander voran steht. Der Erwachsene führt das Kind aus, geht mit ihm ins Kino, ins Museum. Er liest ihm vor, er spielt mit ihm Mühle oder Mensch-ärgere-Dich-nicht oder Schach, er läßt Platten auflegen, ein Puzzle machen, er geht mit ihm essen, er erledigt seine Arbeit während das Kind spielt, er hilft dem Kind bei seinen Schularbeiten, repariert sein Fahrrad usw. Und im Rahmen dieser Beziehung, diesem Ganzen, macht das Erotische nur einen Teil aus, er streicht ihm gelegentlich mal über den Kopf, oder das Kind setzt sich bei ihm auf den Schoß, oder die beiden balgen sich im Bett oder nach dem Baden, und in einer solchen Situation bringt ein gegenseitiges Vertrauen die Neigung, weiterzugehen.
   Wieviel weiter? Soviel weiter, wie zwei Menschen, die sich nett und interessant finden, gehen können, wobei beide etwas mitbringen, der Erwachsene wie das Kind. Ist das Kind so weit, daß es einen Orgasmus erreichen kann (schon von Geburt an ist manches Kind dazu in der Lage), dann ist die Beziehung des Kindes zu dem Erwachsenen mit darauf gerichtet, diese Befriedigung zu erzielen. Ist das Kind noch nicht so weit, nimmt der Hautkontakt einen wichtigen Platz ein, das Vergnügen zu streicheln ist das, was gesucht wird, die Intimität des Zusammenseins, die Geborgenheit.
   Dabei kann natürlich — wenn Kind und Erwachsener in ihrer Beziehung so weit kommen — auch ein Koitus vorkommen, aber es bleibt in einer sehr großen Zahl von Fällen bei einer Beziehung masturbatorischer und streichelnder Art.” (28)

   Abzulesen ist an dieser Beschreibung der pädosexuellen Beziehung zweierlei. Einerseits spricht aus ihr die gesellschaftliche Verfolgung der Pädosexuellen, durch die sie dazu gezwungen werden, sich als die besseren Väter darzustellen. Andererseits wird die von mir behauptete Ungleichzeitigkeit der sexuellen Organisation und die mit ihr verknüpften Disparität des sexuellen Verlangens in der Beschreibung unverstellt offenbar. Weil der strukturierte Pädophile um diese Differenz weiß, ist er zu dem hohen Maß an Selbstkontrolle gezwungen, von denen der Text zeugt. Der strukturierte Pädophile möchte unter allen Umständen vermeiden, gewalttätig zu erscheinen. Es scheint ihm aber nur schwer zu gelingen, seine diesbezüglichen Zweifel zu beruhigen. Nur durch die völlige Verleugnung seiner eigenen sexuellen Wünsche vermag er sich selbst zu exkulpieren. Charakteristisch für die grenzenlose Verleugnung der eigenen sexuellen Wünsche ist die in den apologetischen Texten vorherrschende Selbststilisierung der Pädosexuellen als bloße Vollstrecker der sexuellen Wünsche der Kinder. Die Selbstverleugnung der Pädophilen gipfelt in der Behauptung, daß dann, wenn es zu einem sexuellen Kontakt zwischen Kind und Erwachsenem komme, die Ursache dafür in der Mehrheit der Fälle beim Kind läge.
   Auch der wiederkehrende Verweis der Pädophilen auf die lebendige Sexualität der Kinder und ihre Anlehnung an entsprechenden Vorstellungen der Psychoanalyse haben die Funktion, sich selbst als bloße Exekutoren kindlicher sexueller Wünsche zu stilisieren. Die Aneignung der psychoanalytischen Vorstellungen durch die Pädosexuellen ist indes einseitig. Vereinbar mit der psychoanalytischen Lehre ist die von den Pädophilen geübte Kritik an der nach wie vor vorherrschenden ambivalenten Haltung gegenüber der kindlichen Sexualbetätigung. Ihr besonderes Sensorium trügt die Pädophilen auch nicht, wenn sie die fehlende Erotisierung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern bzw. Kindern und Erwachsenen beklagen. Soweit können sie sich zu Recht auf den frühen Freud berufen, der in den „Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie” die Weckung des Sexualtriebes beim Kind durch die Zärtlichkeit der Mutter als unerläßlich für die sexuelle Entwicklung bezeichnete: „Sie (die Mutter) erfüllt nur ihre Aufgabe, wenn sie das Kind lieben lehrt; es soll ja ein tüchtiger Mensch mit energischem Sexualbedürfnis werden und in seinem Leben das vollbringen, wozu der Trieb den Menschen drängt.” (29) Ohne die Erotisierung der Beziehung zwischen Mutter und Kind, so ist diese Stelle zu lesen, kommt es zu einer Störung der sexuellen Entwicklung. Aus ihr ist aber keineswegs abzuleiten, daß die Kinder von den Müttern oder anderen Erwachsenen als vollgültige Sexualobjekte betrachtet und dementsprechend behandelt werden sollen. Ein solches Zurechtmodeln der psychoanalytischen Theorie der infantilen Sexualentwicklung durch die Pädophilen für ihre eigenen, leicht durchschaubaren Zwecke ist eine Verdinglichung, die überdies töricht zu nennen ist. (30)
   Gewiß, die wache infantile Sexualität der Kinder spielt bei ihrer Verführung durch Erwachsene eine bedeutsame Rolle. An sie knüpft der pädophile Erwachsene an. Er interpretiert die Äußerungen der kindlichen Sexualität in der Verführungssituation jedoch in seiner eigenen Sprache. Ferenczi hat in einem Aufsatz mit dem programmatischen Titel „Sprachverwirrung zwischen den Erwachsenen und dem Kind. Die Sprache der Zärtlichkeit und der Leidenschaft” die Verführung als Mißverständnis bezeichnet, das folgendermaßen zustande komme:

   „Ein Erwachsener und ein Kind lieben einander; das Kind hat die spielerische Phantasie, mit dem Erwachsenen die Mutterrolle zu spielen. Dieses Spiel mag auch erotische Formen annehmen, bleibt aber nach wie vor auf dem Zärtlichkeitsniveau. Nicht so bei pathologisch veranlagten Erwachsenen ... Sie verwechseln die Spielerei der Kinder mit den Wünschen einer sexuell reifen Person oder lassen sich, ohne Rücksicht auf die Folgen, zu Sexualakten hinreißen.” (31)

   Ferenczi verkennt keineswegs die erotische Aktivität der Kinder. Er beschreibt ihr Verhalten in der Verführungssituation vielmehr als zärtlich und verführerisch. Auf den ersten Blick scheint seine Beschreibung mit der neueren empirischen Literatur übereinzustimmen, in der die aktive Rolle des Kindes beim Zustandekommen eines pädosexuellen Kontaktes immer wieder betont wird. Doch diese Übereinstimmung ist bloß äußerlich. Das Kind erscheint zärtlich und verführerisch, gewiß. Was aber möchte das Kind damit erreichen? Was ist das Ziel seiner Aktivität? Es möchte, ganz im Gegensatz zu der Behauptung jener Erwachsenen, deren sexuelles Objekt das Kind ist, nicht zum sexuellen Vollzug verführen.
   Gewiß, der strukturierte Pädophile sucht die Nähe zu Kindern nicht ausschließlich und primär zum Zwecke der Triebbefriedigung. Er sucht die Nähe zu Kindern, um in ihre Welt, die seiner eigenen Innenwelt entspricht, einzutauchen. Er möchte mit „den Kindern als Kind” (32) leben, um sein eigenes, ihm verhaßtes Erwachsenendasein ungeschehen zu machen. Ihm gelingt es vorübergehend, die zwischen Kindern und Erwachsenen aufgerichtete Schranke zu verleugnen. Im Moment des Gelingens der illusionären Verkennung wird der Pädophile frei von den Konflikten, mit dem sein eigenes Erwachsensein belastet ist und von der Schuld, die nach seinem Erleben auf dem Erwachsensein überhaupt liegt. Im sexuellen Kontakt mit Kindern aber bleibt der Pädophile der Erwachsene, der er ist, und wird von den Kindern auch so erlebt. Verglichen mit dem kindlichen Genitale verfügt er über einen mächtigen und erwachsenen Phallus, der signifikant der gerade noch verleugneten Differenz zwischen Kindern und Erwachsenen wieder Geltung verschafft.
   Die Tragik der Pädosexuellen bestünde demnach darin, nicht hinter die erreichte Organisation ihrer Sexualität zurückgehen zu können. Weil sie erwachsen sind, werden sie gezwungen, Äußerungen der infantilen Sexualität in der ihrer Entwicklungsstufe gemäßen Sprache, d.h. in der Sprache der Leidenschaft zu interpretieren. Weil sie aber auf besondere Weise erwachsen (strukturiert) sind, müssen sie gleichzeitig glauben, zwischen ihnen und dem Kind herrsche auch sexuell eine tiefe Übereinstimmung. Eignet sich das vom Pädophilen geliebte Kind, nach seinem Eintritt in die Pubertät, das ihm gemäße Sexualobjekt an und bricht danach, wie das üblich ist, die sexuelle Beziehung zu seinem erwachsenen Liebhaber ab, ist auch für den Pädophilen nicht mehr zu verkennen, daß zwischen der Sexualität des Erwachsenen und der Sexualität des Kindes eine reale Differenz herrscht. Mit dem Zusammenbruch der illusionären Verkennung dieser Differenz wird offenbar, daß der Erwachsene nie das Objekt des sexuellen Verlangens des Kindes gewesen ist.


7. Schlußbemerkung

Gewaltlos pädosexuelle Begegnungen und Beziehungen sind, trotz der im letzten Absatz erhobenen kritischen Einwände, nichts Monströses. In ihnen mag, zumindest bei den gegenwärtig scharf gezogenen Grenzen zwischen Kindern und Erwachsenen, ein quantitativ größeres Maß an struktureller Gewalt vorherrschen als in anderen erotisch-sexuellen Begegnungen oder Beziehungen. In ihnen mag die an sexuelle Begegnungen anzulegende Idealforderung reziproker Bedürfnisbefriedigung kaum erreichbar sein. In ihnen wird möglicherweise das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des kindlichen Partners ständig verletzt. Gemessen an der Wirklichkeit anderer Sexualitäten sind das jedoch nur quantitative Differenzen. Auch in der Ehe wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht selten in rüder Weise verletzt. Ebenso wird auch innerhalb unverdächtiger sexueller Begegnungen die Reziprozität der sexuellen Bedürfnisbefriedigung oft genug nicht erreicht, mitunter von dem einen Partner nicht einmal intendiert. Das Strafrecht dürfte aber kaum das geeignete Instrument sein, um Idealforderungen dieser Art durchzusetzen.
   Die unqualifizierte Pönalisierung der Pädosexualität ist gleichfalls ein ungeeignetes Instrument zur Verbesserung des Binnenklimas in pädosexuellen Begegnungen oder Beziehungen. Im Gegenteil: die strafrechtliche Sanktionierung bringt, neben der vieldiskutierten sekundären Schädigung durch Verhöre und Prozesse, ein Klima in die pädosexuellen Beziehungen hinein, das deren prekäre Dimensionen verstärkt: Die Pönalisierung zwingt den Pädophilen stärker dazu, seinen kindlichen Partner zum abhängigen Mitverschwörer zu machen, als es die soziale Diskriminierung der Pädosexualität allein tun würde. Die Pönalisierung verstärkt ferner die Schuldgefühle der Erwachsenen, mit denen sich das Kind identifiziert. Unbestreitbar führt das zu zusätzlichen psychischen Belastungen der Kinder, die eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenen haben. Hinzunehmen wäre das nur, wenn der § 176 StGB pädosexuelle Kontakte oder Beziehungen in nennenswertem Ausmaß verhindern würde. Nach allen sexualwissenschaftlichen Erkenntnissen ist das jedoch höchst unwahrscheinlich.



Anmerkungen

1 Der Ausdruck Pädosexualität wird von mir in diesem Text nicht verwendet, um mich an den strafrechtlichen Umgang mit der Kinderliebe anzupassen. Zwar interessiert sich das Strafrecht in der Tat ausschließlich für pädosexuelle Handlungen, was insbesondere von den strukturierten Pädophilen als eine schreckliche Reduktion ihrer Beziehungen zu ihren kindlichen Liebesobjekten empfunden wird. Der Ausdruck Pädosexualität ist dem inzwischen geläufigen Ausdruck Pädophilie aber schon aus dem Grund vorzuziehen, weil er weniger verschleiernd ist. Diejenigen, die sich selbst Pädophile nennen, haben eben nicht nur ein geistiges oder sublimiert erotisches Interesse an Kindern, sondern durchaus ein sexuelles. Das bewußtseinsfähige sexuelle Interesse an Kindern ist es ja gerade, was jemand zum Liebhaber von Kindern macht. Spezifisch wird die Liebe der Pädophilen zu Kindern erst durch die offene Sexualisierung von ansonsten desexualisierten Beziehungen. Damit soll nicht behauptet werden, Pädophile seien ausschließlich sexuell an Kindern interessiert. Die Sexualität nimmt in ihren Beziehungen zu Kindern aber einen zentralen Rang ein, der nicht unterschlagen werden sollte.
2 Deutscher Bundestag. 6. Wahlperiode, Stenographischer Dienst: 28., 29. und 30. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform. Bonn, 23., 24. und 25. November 1970, S. 1140
3 a.a.O., S. 917
4 a.a.O., S. 929
5 a.a.O., S. 966
6 a.a.O., S. 977
7 a.a.O., S. 985
8 a.a.O., S. 989
9 a.a.O., S. 997f.
10 a.a.O., S. 1106
11 a.a.O., S. 1113
12 Zwar führen konsequente Fragen nicht unbedingt auch zu konsequenten Handlungen. Immerhin hat sich aber im Jahr 1970 ein Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Gedanken erlaubt, den § 176 zu streichen. Daran ist angesichts des hanebüchenen Umgangs mit dem von den GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Programmteil „Sexualität und Herrschaft” zu erinnern, der, nachdem Kübel von Sud über ihn ausgeschüttet wurden, wieder zurückgenommen wurde. In diesem Papier wurde die Streichung des gesamten Sexualstrafrechts, also auch des § 176 StGB, gefordert, mit dem Hinweis auf die im Strafrecht ohnehin enthaltenen Normen gegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Überdies wurde eine schärfere Sanktionierung der Anwendung und Androhung von Gewalt und des Mißbrauchs von Abhängigkeitsverhältnissen in der Sphäre der Sexualität verlangt. Zumindest einige Autoren des diesem Programmteils zugrundeliegenden Papiers hatten ein unmittelbares, von ihnen auch nicht verborgenes Interesse an solchen Forderungen, weil sie pädosexuell sind. Dadurch aber ist dieser Programmteil nicht zu diskreditieren. Die Intentionen des Papiers zielten darauf, gewaltfreie und einvernehmliche sexuelle Handlungen unabhängig vom Alter und Geschlecht der sexuell Interagierenden der Kriminalisierung zu entziehen und aufgenötigte sexuelle Handlungen, gleichfalls unabhängig vom Alter und Geschlecht, strafrechtlich scharf zu sanktionieren. Solche Forderungen mögen parteipolitisch nicht opportun sein. Das ändert freilich nichts daran, daß sie diskussionswürdig, wenn nicht gar vernünftig sind.
13 28., 29. und 30. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, a.a.O., S. 1114
14 Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts. Deutscher Bundestag, 6. Wahlperiode. Drucksache VI/3521, S. 34
15 a.a.O., S. 34
16 Vgl. M. C. Baurmann: Sexualität, Gewalt und psychische Folgen. Eine Längsschnittuntersuchung bei Opfern sexueller Gewalt und sexuellen Normverletzungen anhand von angezeigten Sexualkontakten. BKA-Forschungsreihe, Band 15; Wiesbaden 1983
17 Der Sachverständige R. Affemann in der Anhörung des Sonderausschusses: a.a.O., S. 947
18 N. H. Greenberg: The Epidemiology of Childhood Abuse. Quelle z.Z. der Drucklegung nicht wiederzufinden. E. Trube-Becker, die aggressive und gewaltlose pädosexuelle Kontakte nur unzulänglich auseinanderhält, vertritt eine vergleichbare Auffassung. Vgl.: E. Trube-Becker: Das mißbrauchte Kind. In: Sexualmedizin, 13. Jahrg. 1984, S. 190-194 u. 257-259
19 R. Lautmann: Sexualdelikte — Straftaten ohne Opfer? In: ders.: Der Zwang zur Tugend. Die gesellschaftliche Kontrolle der Sexualitäten. Edition Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1984, S. 96
20 Th. W. Adorno: Sexualtabus heute. In: Eingriffe. Neun kritische Modelle. Edition Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1964, S. 114
21 Zur neueren Literatur hierzu vgl. insbesondere: L. L. Constantine: The Effects of Early Sexual Experience: A Review and Synthesis of Research. In: ders. u. F. M. Martinson (Hrsg.): Children and Sex. New Findings, New Perspectives. Little, Brown and Company. Boston 1981, S. 217-244; U. Diesing: Psychische Folgen von Sexualdelikten bei Kindern. Eine katamnestische Untersuchung. Beiträge zur empirischen Kriminologie, Band 8. Minerva Publikation. München 1980; M. C. Baurmann: a.a.O.
22 Vgl. M. C. Baurmann: a.a.O., S. 430
23 E. Trube-Becker: a.a.O., S. 190
24 a.a.O.
25 E. Schorsch: Die sexuellen Deviationen und sexuell motivierten Straftaten. In: U. Venzlaff: Psychiatrische Begutachtung. Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen. Fischer, Stuttgart, New York 1986, S. 295
26 Zu den strukturierten Pädosexuellen rechne ich jene, deren sexuelles Interesse ausschließlich auf Kinder gerichtet ist und deren sexuelle Orientierung ich-synton ist. Charakteristisch für sie ist ein tiefes Interesse an der Persönlichkeit der Kinder und das Bestreben, mit ihnen länger dauernde Beziehungen einzugehen. Insbesondere die Päderasten unter den strukturierten Pädosexuellen haben in den vergangenen Jahren eine rege Publizität entfaltet, in der sie ihre Form der Sexualität erklären und verteidigen. Vom Gesamtphänomen der Pädosexualität her betrachtet hat das zu einer einseitigen „Gegenideologie” geführt, weil der weitaus überwiegende Teil der bekanntwerdenden pädosexuellen Kontakte „heterosexuell” ist.
27 E. Brongersma: Kindersexualität und Recht. Vortragsmanuskript, hrsg. von NARFS, Heidelberg, o. J., S. 1
28 F. Bernard: Kinderschänder? Pädophilie — von der Liebe mit Kindern. Foerster, Berlin 1982, S. 116f.
29 S. Freud: Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie. GW. V, S. 125
30 Man muß dieser Verballhornung der psychoanalytischen Theorie der infantilen Sexualität allerdings die in ihr enthaltenen Schwierigkeiten zugute halten. In ihr wurde der erwachsene, sozusagen alltägliche Begriff der Sexualität so erweitert, daß er eine von diesem völlig abweichende Bedeutung bekommt. In der Beziehung zwischen Mutter und Kind wird die sexuelle Kommunikation verstanden als die Befriedigung von Bedürfnissen, was Lust bereitet bzw. die Frustration von Bedürfnissen, was Unlust bereitet. In der Beziehung zwischen Mutter und Kind erhält die Sexualität eine Bedeutung, daß man sagen kann, alles an dieser Beziehung ist sexuell. Wenn aber alles sexuell ist, ist schließlich nichts mehr sexuell. Tatsächlich ist die Sexualität in der Beziehung zwischen Mutter und Kind nicht in der gleichen Weise akzentuiert wie das bei Beziehungen unter Erwachsenen der Fall ist, die wir sexuell nennen. In Beziehungen zwischen Erwachsenen wird durchaus zwischen Situationen bzw. Objekten unterschieden, in der es zu klaren sexuellen Besetzungen kommt, und solchen Situationen bzw. Objekten, in denen desexualisierte Strebungen vorherrschend sind. Der durchschnittliche Erwachsene verhält sich dem Kind gegenüber, wie er sich als Kind seiner Mutter gegenüber verhalten hat. Er geht mit ihm zärtlich und erotisch um. Aus der Perspektive des durchschnittlichen Erwachsenen handelt es sich dabei um eine desexualisierte Beziehung. Aus der Perspektive des Kindes ist die Beziehung dagegen sexuell.
31 S. Ferenczi: Sprachverwirrung zwischen den Erwachsenen und dem Kind. Die Sprache der Zärtlichkeit und der Leidenschaft. In: ders.: Schriften zur Psychoanalyse II, Fischer, Frankfurt a. M. 1972, S. 308
32 E. Schorsch: a.a.O.


[Beiträge zur Sexualforschung Bd. 62 ("Sexualwissenschaft und Strafrecht") ISBN 3-432-96011-5]

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